Datenschutzerklärung

Für eine gute Behandlung ist es erforderlich, dass ich als Ihre behandelnde Therapeutin eine Patientenakte anlege. Ihre Akte enthält Aufzeichnungen über Ihren Gesundheitszustand sowie Angaben zu den durchgeführten Untersuchungen und Behandlungen.

Darüber hinaus werden in der Akte Daten aufgenommen, die für Ihre Behandlung notwendig sind und die ich – nach Ihrer ausdrücklichen Einwilligung – bei anderen Leistungserbringern, beispielsweise bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt, eingeholt habe.

Wir setzen alles daran, Ihre Privatsphäre zu schützen. Das bedeutet unter anderem, dass wir:

  • sorgfältig mit Ihren persönlichen und medizinischen Daten umgehen,
  • sicherstellen, dass Unbefugte keinen Zugriff auf Ihre Daten haben.

Als Ihre behandelnde Therapeutin habe ausschließlich ich Zugriff auf die Daten in Ihrer Patientenakte.
Ich unterliege der gesetzlichen Schweigepflicht (Berufsgeheimnis).

Die Daten aus Ihrer Patientenakte können außerdem zu folgenden Zwecken verwendet werden:

  • zur Information anderer Leistungserbringer, z. B. nach Abschluss der Therapie oder bei einer Überweisung an eine andere Behandlerin / einen anderen Behandler – dies erfolgt ausschließlich mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung,
  • zur Vertretung während meiner Abwesenheit,
  • zur anonymisierten Verwendung im Rahmen der interkollegialen Qualitätsüberprüfung,
  • ein kleiner Teil der Daten aus Ihrer Akte wird für die Finanzverwaltung verwendet, damit ich eine Rechnung erstellen kann.

Sollte ich Ihre Daten aus einem anderen Grund verwenden wollen, werde ich Sie zuvor informieren und Ihre ausdrückliche Zustimmung einholen.

Beschwerdeverfahren

Als Klientin / Klient sind Sie jederzeit eingeladen, Fragen oder Unzufriedenheit zu besprechen. Sollten wir gemeinsam keine Lösung finden, können Sie gemäß unserer Beschwerderegelung eine Beschwerde einreichen:

  • Sie können Ihre Beschwerde per E-Mail oder per Einschreiben einreichen,
  • Sie erhalten innerhalb von 6 Wochen eine Antwort; bei längerer Bearbeitungszeit erhalten Sie eine schriftliche Verlängerung von maximal weiteren 4 Wochen mit Begründung,
  • sollte unsere Antwort nicht zufriedenstellend sein, können Sie Ihre Beschwerde bei der S.C.A.G. einreichen (www.scag.nl).